Tarifausschlussklausel

Tarifausschlussklausel
Differenzierungsklausel in Tarifverträgen, die bezweckt, den anders oder nicht organisierten Arbeitnehmern bestimmte tarifvertragliche Vergünstigungen vorzuenthalten. T. sind nach der Rechtsprechung unzulässig.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Differenzierungsklausel — Klausel in Tarifverträgen, die bezweckt, den nicht organisierten Arbeitnehmern einen Anreiz zum Beitritt zur Gewerkschaft zu geben. D. wollen die tarifgebundenen Arbeitgeber verpflichten, den tarifgebundenen Arbeitnehmern höhere Leistungen zu… …   Lexikon der Economics

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